unter freiem Himmel – zu viert – mit Mindestabstand von fünf Metern 🙂
Der WDR berichtet vorab: Für den Freizeitsport unter freiem Himmel soll es ab dem 22. Februar eine Öffnung unter Auflagen geben. Indoor-Sportanlagen und Schwimmbäder in NRW bleiben nach der angepassten Coronaverordnung aber weiter geschlossen.
„Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig“
(Inzwischen ausgeweiet ab 7.3. für fünf Personen aus max. zwei Haushalten)
„Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten“, heißt es weiter.
Die Teil-Öffnung ist ausdrücklich auf Sportanlagen unter freiem Himmel beschränkt.