Winter Lock Down

Ab 16.12.2020 gilt wieder der komplette Lock Down und unsere Tennisanlage muss schließen. Die Pressemeldung des Landes NRW lautet:

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.

Bleibt gesund! Frohe ruhige Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.